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Parken am Strandbad Wassersleben - Einführung der Gebührenpflicht

Die Gemeindevertretung hat am 18.06.2026 nach einem entsprechenden Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses die Einführung der Parkraumbewirtschaftung auf dem gemeindlichen Parkplatz am Minigolfplatz beschlossen (siehe Lageplan).

Zum 6./7. Oktober dieses Jahres wird die Parkraumbewirtschaftung nach Installation der technischen Anlagen tatsächlich in Kraft treten. Damit werden entsprechend der beschlossenen Entgeltordnung vom 19.06.2026 für die Nutzung des Parkplatzes folgende Parkentgelte erhoben:

  1. je angefangene Stunde
    im Zeitraum 01.04. bis 30.09.                               2,00 €
    im Zeitraum 01.10. bis 31.03.                               1,00 €
  2. als Tageshöchstsatz
    im Zeitraum 01.04. bis 30.09.                             12,00 €
    im Zeitraum 01.10. bis 31.03.                               6,00 €

Die Entgelte können ausschließlich bargeldlos über die Zahlungs-App oder per Kartenzahlung am Automaten vor Ort entrichtet werden.
Für Nutzerinnen und Nutzer, die keine Parkentgelte oder diese nicht in voller Höhe entrichten, wird ein erhöhtes Nutzungsentgelt in Höhe von 45,00 € zzgl. Kosten für Halterabfrage und Bearbeitungsgebühr fällig.
Wer nur kurz (max. 15 Minuten) auf die Parkfläche fährt – etwa bei einer vergeblichen Parkplatzsuche – und diesen direkt wieder verlässt, muss keine Gebühr bezahlen. Diese Karenzzeit findet auch für die Zeit nach Bezahlung bis zum Verlassen des Parkplatzes Anwendung.
Sollte nach Verlassen des Parkplatzes versäumt worden sein, die fällige Gebühr zu bezahlen, kann dies innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung des Parkvorgangs über die Zahlungs-App nachgeholt werden.

Die für schwerbehinderte Menschen mit entsprechendem Parkausweis vorgehaltenen Parkplätze auf der Fläche zwischen Brunnen und Strandpavillon können weiterhin kostenlos genutzt werden. Die Gebührenfreiheit erstreckt sich auch auf alle dort ohne angegebene Beschränkung zur Verfügung stehenden öffentlichen Parkplätze.  

Inhaberinnen und Inhaber von offiziellen Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) über Parkerleichterungen können zur Abstimmung des weiteren Vorgehens bei Anspruch auf Gebührenbefreiung mit uns unter Tel. 0461 706-0 Kontakt aufnehmen.

Mit der Umsetzung des Parkraumkonzepts wurde die Firma Avantpark beauftragt, über die auch die Einforderung erhöhter Nutzungsentgelte erfolgt.

Die entgeltpflichtigen Fahrzeuge werden per elektronischer Kfz-Kennzeichenerfassung identifiziert. Die folgende Visualisierung soll dies verdeutlichen.