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Finanzen

Ab dem Haushaltsjahr 2012 bucht die Gemeinde Harrislee nach den Regeln des doppischen Haushaltsrechts. Basiswissen über die kommunale Doppik in Schleswig-Holstein vermittelt eine vom Innenministerium erstellte Handreichung. Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal Schleswig-Holstein.

Die Finanzwirtschaft der Gemeinde Harrislee bildet sich im jährlich neu festgelegten Haushaltsplan ab, der im Dezember des jeweiligen Vorjahres von der Gemeindevertretung verabschiedet wird. Dieser Haushaltsplan legt unter anderem fest

  • die laufenden Erträge und Aufwendungen des Jahres,
  • die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,
  • Kreditaufnahmen sowie erwartete Zuschüsse,
  • die Hebesätze für die örtlichen Steuern sowie
  • Rückstellungen und Schulden.

Weitere Grundlagen der Finanzwirtschaft sind die von der Gemeindevertretung beschlossenen Abgabensatzungen, die ebenfalls während der Öffnungszeiten in Zimmer 24 eingesehen werden können.


Haushaltsplan und Jahresabschluss

Der Haushaltsplan umfasst rund 300 Seiten und kann im Bürgerhaus, Abteilung 2 - Finanzen (Zimmer 23) während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Außerdem stellt die Gemeinde Harrislee für interessierte Bürgerinnen und Bürger den aktuellen Haushaltsplan für das Jahr 2024 (Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.12.2023) zum Download zur Verfügung. 

Haushaltsplan 2023: 

Ebenfalls steht der Haushaltsplan für das Jahr 2023 (Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2022) zum Download zur Verfügung. In der Sitzung am 28.09.2023 hat die Gemeindevertretung den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 beschlossen. 

In ihrer Sitzung am 28.09.2023 hat die Gemeindevertretung den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.

Grundsteuerreform 2025

Wer Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstückes ist, zahlt Grundsteuer. Je nach Wert des Grundstücks fallen höhere oder niedrigere Abgaben an. Bisher wird die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhen in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern auf denen aus dem Jahr 1935. Die tatsächli-che Wertentwicklung eines Grundstücks spiegeln sie nicht wider. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung.

Durch das Grundsteuerreformgesetz wurde die geforderte Neuregelung ab 2025 geschaffen. Bundesweit muss nun der gesamte Grundbesitz durch die Finanzämter neu bewertet und die neuen Grundsteuermessbeträge müssen festgesetzt werden.

Auch in Schleswig-Holstein haben bereits die Vorbereitungen für die Reform begonnen. Aufgrund der Grundsteuerreform sind Eigentümerinnen oder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.01.2023 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Umfassende Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie in dem Flyer “Die neue Grundsteuer“, auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein www.schleswig-holstein.de/grundsteuer und auf der Internetseite www.grundsteuerreform.de. Weitere Informationen enthält auch ein Video des Deutschen Städte- und Gemeindebundes:

SEPA

SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem grenzüberschreitende und inländische Zahlungen nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziel ist es, grenzenloses Bezahlen in ganz Europa einheitlich zu gestalten.
zum Download: SEPA-Rahmenmandat
(Bitte unterschrieben im Original zusenden! Bitte nicht faxen oder mailen!):