Sozialpass für Flensburg und Umgebung
Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er ist ein Nachweis, dass die Inhaber/innen zum Kreis der einkommensschwachen Personen, wie zum Beispiel Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II, gehören und unterstützt diese in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.
Was ist der Sozialpass?
- Der Sozialpass gewährt Menschen mit geringem Einkommen Ermäßigungen auf Angebote und Veranstaltungen im kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Bereich, um diesem Personenkreis die Teilhabe daran zu ermöglichen.
- Der Sozialpass wird ausgestellt für Bürgerinnen und Bürger der Städte Flensburg und Glücksburg, der Gemeinden Harrislee und Handewitt sowie der Gemeinden der Ämter Hürup, Langballig und Oeversee.
An wen wird der Sozialpass ausgegeben?
- Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I*, II oder Sozialgeld
- Empfänger/innenvon Hilfe zum Lebensunterhalt oder von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Personen mit geringem Einkommen*
- Familienangehörige des genannten Personenkreises ohne ausreichendes eigenes Einkommen (Kinder, Ehe- oder Lebenspartner/in)
- (* wenn Einkommensgrenze nicht überschritten. Das Einkommen wird vor Ort geprüft.)
- Hier geht es zum Sozialpassrechner.
Was muss ich mitbringen?
- Einen aktuellen Leistungsbescheid beziehungsweise Einkommensnachweis und einen gültigen Personalausweis.
Wie lange gilt der Sozialpass?
- Der Sozialpass ist gültig von Januar bis Dezember des laufenden Kalenderjahres.
Wo bekomme ich den Sozialpass?
- Büroservice der bequa Flensburg
Nikolaistraße 3, 24937 Flensburg
2. Etage (über Fahrstuhl oder Treppe erreichbar) - montags bis freitags 08:30 – 13:30 Uhr
- Nähere Infos unter Tel. 0461 1503-138
- Weitere Informationen erhalten Sie in der Ausgabestelle.