Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten der Schwimmhalle und Öffnung der Sauna
Eine Begrenzung auf maximal 15 Personen gleichzeitig sowie die Testpflicht für den Besuch der Schwimmhalle besteht allerdings weiterhin. Sofern sich mehr als 10 Personen im Bad aufhalten, gilt diese Pflicht für alle anwesenden Personen (auch Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren). Die Testbescheinigung darf nicht älter als 24 Stunden sein, alternativ kann auch ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorleget werden. (Hinweis: Die bisherige Testpflicht für den Besuch der Schwimmhalle ist ab dem 28.06.2021 entfallen!)
Auch die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher sind weiterhin zu erheben. Dies ist in der Schwimmhalle auch mittels der Luca-App durch Einscannen eines ausgehängten QR-Codes mit dem eigenen Smartphone möglich.
Kindergeburtstage können leider aufgrund der Platzkapazitäten noch nicht wieder angeboten werden.
Auch die Sauna ist ab sofort wieder geöffnet. Wegen des Platzangebotes dürfen maximal 4 Personen gleichzeitig den Schwitzraum benutzen. Der Zugang zum Saunabereich ist für maximal 8 Personen unter Einhaltung des Abstandsgebotes von 1,50 m möglich.