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Wie ist die Erreichbarkeit der Grundstücke während der Bauarbeiten geregelt?


Für Anwohnerinnen und Anwohner werden, soweit technisch möglich, Behelfszufahrten zu den Grundstücken eingerichtet, sodass die Erreichbarkeit auch während der Bauarbeiten möglichst gewährleistet bleibt. Ist eine solche Behelfszufahrt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich, wird die Zufahrt zu den Grundstücken nach Möglichkeit zumindest außerhalb der Baustellenarbeitszeiten – in der Regel zwischen 17:00 und 07:00 Uhr – ermöglicht.
Da die jeweils betroffenen Bauabschnitte vollständig für den Verkehr gesperrt werden, kann es zu vorübergehenden Einschränkungen der Grundstückszufahrten kommen. Sollte eine Zufahrt zeitweise nicht möglich sein, werden die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger rechtzeitig darüber informiert.

Das Anliegerinformationsschreiben finden Sie hier.

Die Erreichbarkeit für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst ist jederzeit gewährleistet.