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Schöffenwahl 2023

Auflegung der Vorschlagsliste

Die Liste der Personen, die aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Harrislee vom 25. Mai 2023 für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 vorgeschlagen werden, liegt gem. § 36 Abs. 3 GVG in der Zeit vom 5. Juli bis 11. Juli 2023 im Bürgerhaus der Gemeinde Harrislee, Süderstr. 101, 24955 Harrislee, Zimmer 52 während der Öffnungszeiten (Montag: 08:00 - 13:00 Uhr, Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 16:30 Uhr, Mittwoch: 14:30 - 17:30 Uhr, Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht auf.

Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können gem. § 37 GVG innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Harrislee, Abt. Innerer Service, Süderstr. 101, 24955 Harrislee mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Die Auflegung der Vorschlagsliste ist am 28. Juni 2023 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Harrislee Nr. 12/2023 bekanntgemacht worden (Text der Bekanntmachung).

Verfahren für die Bewerbung und die Aufstellung der gemeindlichen Vorschlagsliste

Die Amtszeit der für die Jahre 2019 bis 2023 in ein Schöffenamt berufenen Personen läuft Ende des Jahres ab. Von den Kommunen sind für die Amtszeit 2024 – 2028 bis zum 01.08.2023 Vorschlagslisten aufzustellen, anschließend öffentlich auszulegen und dann an die Land- bzw. Amtsgerichte zu übersenden. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. 

Für den Bereich der Gemeinde Harrislee erfolgt die Aufstellung der Vorschlagslisten
a)    für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen durch Beschluss der Gemeindevertretung Harrislee und
b)    für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Kreises Schleswig-Flensburg, wobei der Kreis die kreisangehörigen Kommunen um Benennung geeigneter Personen bittet.

Vorausgesetzt für das Schöffenamt wird unter anderem neben der deutschen Staatsangehörigkeit und einer ausreichenden Beherrschung der deutschen Sprache, dass man zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mindestens 25 und noch keine 70 Jahre alt ist und in Harrislee wohnt. Personen, die sich um das Jugendschöffenamt bewerben, sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Weitere Informationen zur Schöffenwahl sind im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de zu finden.

Bewerbungsbögen für das Schöffen- bzw. das Jugendschöffenamt können an der Information des Bürgerhauses abgeholt oder telefonisch in der Abt. Innerer Service (Tel.: 706-151 oder 706-111, Mail: personalamt@gemeinde-harrislee.de) angefordert werden und stehen hier zum Download bereit.

Die Frist zur Abgabe von Bewerbungen bei der Gemeindeverwaltung läuft
a)    für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Harrislee für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen bis zum 21.04.2023 und
b)    für die Benennung als geeignete Person für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gegenüber dem Kreis Schleswig-Flensburg bis zum 05.04.2023, wobei sich interessierte Personen auch direkt beim Kreis Schleswig-Flensburg bewerben können.