Haus- und Gartenbesitzer/innen, die im Augenblick ihre Gärten winterfest machen, können den Zählerstand des Gartenwasserzählers bis spätestens Ende Dezember dem gemeindlichen Steueramt zur Berücksichtigung bei der anstehenden Jahreshauptveranlagung 2020 mitteilen. Dies kann auf folgenden Wegen geschehen: