Die EG-Umgebungslärmrichtlinie betrifft in Schleswig-Holstein ca. 500 Städte und Gemeinden. Auch die Gemeinde Harrislee ist im Zuge der Umsetzung der 2. Stufe der "Umgebungslärmrichtlinie" zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet, den die Gemeindevertretung nach Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in ihrer Sitzung am 06.04.2017 einstimmig beschlossen hat und der hier zum Download zur Verfügung steht.
Zur Umsetzung der 3. Stufe der "Umgebungslärmrichtlinie" muss eine Überprüfung der Aktualität der Lärmkartierung erfolgen. Die Gemeindevertretung hat nach Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in ihrer Sitzung am 31.05.2018 den entsprechend fortgeschriebenen Lärmaktionsplan einstimmig beschlossen. Eine Zusammenfassung des fortgeschriebenen Planes steht hier zum Download zur Verfügung.