Gleichstellungsbeauftragte verfolgen - ganz allgemein ausgedrückt - das Ziel, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Bereichen des Lebens zu stärken und zu fördern. Sie berufen sich dabei auf Artikel 3 des Grundgesetzes und weitere Gesetze wie das Landesgleichstellungsgesetz (GstG) und die Gemeindeordnung (GO).
In Harrislee geschieht dies durch Arbeit und Vernetzung in drei Bereichen:
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Auf der Homepage der finden Sie die Adressen aller hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein, aktuelle Veranstaltungen in Ihrer Nähe sowie weiterführende Adressen von Beratungsstellen.
Der Leitfaden "Geschlechtergerechte Sprache" soll Anregungen und praktische Tipps geben, die die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache erleichtert. Aufgezeigt werden unterschiedliche Möglichkeiten für einen kreativen Umgang mit Formulierungen. Durch die Verwendung differenzierter Formulierungen werden Texte aber auch abwechslungsreicher und sie erhöhen die Qualität und Verständlichkeit. Herausgegeben wurde der Leitfaden durch Verena Balve, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Flensburg und Elke Sasse, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lübeck für die Sprecherinnen der LAG der hauptamtl. kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.