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Der Sozialpass gewährt Menschen mit geringem Einkommen Ermäßigungen auf Angebote und Veranstaltungen im kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Bereich, um diesem Personenkreis die Teilhabe daran zu ermöglichen.
Der Sozialpass wird ausgestellt für Bürgerinnen und Bürger der Städte Flensburg und Glücksburg, der Gemeinden Harrislee und Handewitt sowie der Gemeinden der Ämter Hürup, Langballig und Oeversee.
An wen wird der Sozialpass ausgegeben?
Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I*, II oder Sozialgeld
Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Personen mit geringem Einkommen*
Familienangehörige des genannten Personenkreises ohne ausreichendes eigenes Einkommen (Kinder, Ehe- oder Lebenspartner/in)
(* wenn Einkommensgrenze nicht überschritten. Das Einkommen wird vor Ort geprüft.)