Somit brauchen Sie lediglich nur noch den EA-SH als Ihren Ansprechpartner, der Sie in dem gesamten Antragsverfahren informiert, berät, unterstützt und für Sie koordiniert. Wenn Ihre Angelegenheit über den EA-SH abwickelbar ist, können Sie sich mühselige Behördengänge sparen!
Für die elektronische Beantragung nutzen Sie bitte die Informationen im Internetportal www.ea-sh.de im Bereich «Verwaltungsleistungen beantragen« .
Für zahlreiche Verwaltungsleistungen stehen Ihnen elektronische Anträge (Antragsassistenten) im Bereich «Onlinebeantragung« zur Verfügung.
Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH).....