Schneeräumung durch die Gemeinde - Praxiserfahrungen
Einsatz des Bauhofs im Winterdienst
Unsere Kolleginnen und Kollegen vom gemeindlichen Bauhof setzen sich mit großem Engagement dafür ein, die öffentlichen Straßen schnell und möglichst umfassend von Schnee und Glätte zu befreien. An kritischen Wintertagen beobachten sogenannte „Wetterscouts“ bereits ab 4 Uhr morgens die Straßenverhältnisse. Bei extremen Witterungslagen ist es jedoch nicht immer möglich, alle Flächen bereits in den frühen Morgenstunden vollständig zu räumen und zu streuen. In solchen Fällen beginnen wir mit den Hauptverkehrsstraßen sowie den Buslinien. Anschließend arbeiten wir uns schrittweise zu den Nebenstraßen vor. Je nach Wetterlage benötigt allein der Streudienst etwa drei bis vier Stunden. Das Räumen von Schnee nimmt in der Regel fünf bis sechs Stunden in Anspruch. Bei anhaltendem Schneefall sind unsere Mitarbeitenden durchgehend im Einsatz. Dennoch lässt sich nicht vermeiden, dass einzelne Straßen zeitweise schneebedeckt bleiben. In Extremfällen kann es notwendig sein, den Räumdienst auf Hauptverkehrsstraßen und Buslinien zu beschränken.
Platz für die Räumfahrzeuge
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden, auf die Streu- und Räumfahrzeuge des Bauhofs Rücksicht zu nehmen. Aufgrund ihrer Größe und der angebauten Geräte können diese Fahrzeuge nur eingeschränkt ausweichen. Bitte parken Sie Ihr Fahrzeug möglichst auf dem eigenen Grundstück. So schaffen Sie den notwendigen Raum, damit der Schnee am Straßenrand abgelegt werden kann, wo er am wenigsten stört. Ist dies nicht möglich, parken Sie bitte unmittelbar am Bordstein. In der Vergangenheit kam es leider mehrfach vor, dass ganze Straßen nicht geräumt werden konnten, weil Fahrzeuge zu weit vom Bordstein entfernt abgestellt waren und die Räumfahrzeuge nicht mehr durchkamen.
Schneehaufen vor Ein- und Zufahrten
Wir bemühen uns, bei unserer Arbeit möglichst viel Rücksicht auf die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner zu nehmen. Dennoch bleibt uns häufig keine andere Wahl, als den frisch geräumten Schnee am Straßenrand abzulegen. Dies kann dazu führen, dass bereits geräumte Grundstückszufahrten erneut durch einen Schneehaufen versperrt werden. Wir verstehen den damit verbundenen Unmut und fahren deshalb in manchen Straßen auch ein zweites Mal, um die Schneemengen möglichst gering zu halten.
Aus Zeitgründen ist es jedoch nicht möglich, vor jeder einzelnen Grundstückszufahrt aufwendig zu rangieren. Andernfalls könnten wir unser Arbeitspensum nicht bewältigen und müssten andere Straßen ungeräumt lassen. Die daraus entstehenden Sicherheitsrisiken wiegen schwerer als der zusätzliche Aufwand für die Anwohnerinnen und Anwohner, die verbleibenden Schneehaufen noch einmal beseitigen zu müssen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Wie räume ich Schnee richtig?
Die vergangenen Winter haben gezeigt, wie unterschiedlich und herausfordernd die Witterungsverhältnisse sein können – von starkem Schneefall bis hin zu gefährlichem Glatteis. Auch wenn wir hoffen, dass sich solche Situationen nicht wiederholen, möchten wir Sie an Ihre Pflichten im Winterdienst erinnern.
Wann muss geräumt werden?
- werktags zwischen 08:00 und 20:00 Uhr.
- sonn- und feiertags zwischen 09:00 und 20:00 Uhr.
- Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu räumen.
- Glätte ist so oft wie erforderlich abzustreuen.
- Nachts gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen bis 08:00 Uhr (sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr) beseitigt sein.
Wo muss geräumt werden?
Gemäß der Straßenreinigungssatzung sind alle Anlieger verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Geh- und Radwege zu räumen und zu streuen. In einigen Straßen sind Geh- und Radwege nicht als gesonderte Flächen gekennzeichnet (z. B. Slukefter Weg, Pferdekoppel). Auch hier liegt die Verantwortung bei den Anwohnerinnen und Anwohnern. In diesen Fällen ist die Schnee- und Glättebeseitigung auf der Straße durchzuführen.
Wie muss geräumt werden?
- Geh- und Radwege sind in einer Breite von mindestens 1 Meter von Schnee freizuhalten.
- Bei Glätte ist abzustreuen.
- Befindet sich vor dem Grundstück eine Haltestelle des öffentlichen Verkehrs, erweitert sich die Räumfläche bis zur Bordsteinkante.
- Es sind abstumpfende Streumittel wie Sand zu verwenden.
- Der Einsatz von Streusalz oder salzhaltigen Streumitteln ist nicht zulässig.
Straßen ohne gekennzeichnete Fuß- oder Radwege
In Straßen ohne besonders ausgewiesene Geh- oder Radwege ist ein mindestens 1 Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand zu räumen bzw. abzustreuen. Der Schnee ist zwingend am Straßenrand zu lagern. Gegebenenfalls verschiebt sich der zu räumende Streifen etwas weiter in Richtung Fahrbahnmitte.
Schnee richtig lagern
Schnee und Eis sind grundsätzlich auf dem Seitenstreifen oder auf dem Drittel des Geh- bzw. Radweges zu lagern, das an die Fahrbahn grenzt. Bitte schaufeln Sie keinen Schnee in Straßenabläufe (Gullys). Bei Tauwetter und anschließendem Frost können diese zufrieren und gefährliches Glatteis verursachen. Zudem kann bei erneutem Tauwetter das Schmelzwasser nicht ablaufen. Versuchen Sie, die Schneemengen auf Gehwegen möglichst gering zu halten. Frischer und sauberer Schnee kann beispielsweise auch im Garten gelagert werden. Auf keinen Fall dürfen Schnee und Eis von Grundstücken oder Geh- und Radwegen auf die Straße geschoben werden. Bereits bei geringem Schneefall können sich hohe Schneehaufen bilden, die weder sicher überfahrbar sind noch den Räumfahrzeugen das Durchkommen ermöglichen. Bitte gefährden Sie weder den Fußgänger- noch den Fahrverkehr.
Beauftragter Winterdienst
Auch wenn Sie eine andere Person oder ein Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragt haben, bleiben Sie als Anwohnerin oder Anwohner verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass der Winterdienst ordnungsgemäß und entsprechend den genannten Regelungen durchgeführt wird.
Fragen zum Winterdienst?
Haben Sie noch Fragen, zögern Sie nicht, den Kontakt zum Ordnungsamt aufzunehmen.
Sie erreichen uns per E-Mail unter ordnungsamt@gemeinde-harrislee.de
oder telefonisch unter 0461 706-122 bzw. 0461 706-125.