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Datum: 29.12.2025

Verbot Silvesterfeuerwerk in Teilbereichen des Gemeindegebiets

Die von pyrotechnischen Gegenständen ausgehende Gefahr wird zunehmend kritisch betrachtet. Um der dadurch ausgelösten Besorgnis entgegenzutreten, wurde für die Gemeinde Harrislee eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der sämtliche Bereiche, in denen auch zum Jahreswechsel das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse F2 untersagt ist, entnommen werden können.

Die Allgemeinverfügung kann über die Homepage der Gemeinde Harrislee im aktuellen Bekanntmachungsblatt eingesehen werden. Danach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Umkreis von 300 m folgender besonders brandgefährdeter Objekte wie

  • reetgedeckte Gebäude
  • landwirtschaftliche Betriebe und Anlagen mit brennbarem Gut
  • Kultur- und Naturdenkmäler
  • Tankstellen

verboten.

Wir appellieren im Sicherheitsinteresse aller, auf andere Gebiete auszuweichen und bitten zu berücksichtigen, dass die von pyrotechnischen Gegenständen ausgehenden Gefahren insbesondere mit der Brenndauer der Feuerwerkskörper, deren Temperatur und der Entzündungstemperatur der Auftreffflächen zusammenhängen. So können z. B. Silvesterraketen aufgrund der Brenndauer, der Temperatur, die bis 2000 °C erreichen kann, Brände an besonders gefährdeten Objekten auslösen. Die Bundesanstalt für Materialprüfung hat bei Versuchen mit Raketen der Kategorie F2 eine Flugweite von etwa 180 Metern festgestellt. Auch bei anderen pyrotechnischen Gegenstände, wie z. B. Fontänen, können die aufsteigenden Funken weit abdriften.

Bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 handelt es sich um das übliche im Einzelhandel erhältliche Silvesterfeuerwerk, wozu auch Pyrotechnik mit ausschließlicher Knallwirkung zählt.

Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen guten Rutsch sowie für das neue Jahr alles Gute.