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Hafenbehördliche Genehmigungen

Leistungsnummer: 99089001005000

Volltext

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

Ansprechpunkt

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

Frist

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

Kosten

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal