Hafenbehördliche Genehmigungen
Leistungsnummer: 99089001005000
Volltext
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
Ansprechpunkt
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Frist
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
Kosten
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.