Was ist eine Wärmeplanung?
Das Bundesgesetz „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) ist am 01.01.2024 in Kraft getreten.
Das „Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein“ (EWKG) vom 7. März 2017 wurde zuletzt grundlegend novelliert und trat in seiner neuen Fassung am 29. März 2025 in Kraft (Land SH, 2025). Es markiert einen entscheidenden Meilenstein auf dem Weg zur konsequenten Bewältigung der Klimakrise und zur Erreichung der im Land gesetzlich verankerten Klimaneutralität bis spätestens 2040 (EWKG 2025 § 3). Auch für die Gemeinde Harrislee stellt die Reduktion des Wärmebedarfs und die klimaneutrale Deckung des verbleibenden Bedarfs eine zentrale Herausforderung dar.
Das WPG schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland. Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung künftig auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Es enthält Vorgaben zu Inhalten und Arbeitsschritten zur Erstellung eines Wärmeplans sowie zeitlich gestaffelte Vorgaben an Wärmenetzbetreiber zur Dekarbonisierung (Reduzierung des CO₂-Ausstoßes) ihrer Netze.
Mit dem Wärmeplanungsgesetz werden die Länder verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet flächendeckend Wärmepläne erstellt werden. Die zuständigen Stellen entwickeln Strategien für maßgeschneiderte Wärmeversorgungskonzepte, die den jeweiligen regionalen Bedarf und die Potenziale berücksichtigen. Dabei soll die notwendige Wärme möglichst aus lokal verfügbaren Quellen bereitgestellt werden. In Schleswig-Holstein verpflichtet das EWKG die Gemeinde Harrislee zur Erstellung einer KWP bis zum Jahr 2028.
Demnach ist die KWP ein gesetzlich vorgeschriebener, strategischer Prozess, bei dem Kommunen die Wärmeversorgung analysieren und zukunftsorientiert weiterentwickeln. Ziel ist es, den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufzuzeigen und Planungs- sowie Investitionssicherheit zu gewährleisten. Dabei nutzen Kommunen und externe Dienstleister ihre Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand und lokale Rahmenbedingungen, um Möglichkeiten einer effizienten und nachhaltigen Wärmeinfrastruktur aufzuzeigen.