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Personalausweis, Onlinefunktion einschalten

Leistungsnummer: 99008004180000

Leistungsbeschreibung

Muss Ihre Online-Ausweisfunktion eingeschaltet werden, können Sie das nur bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt erledigen lassen. Alternativ können Sie die Aktivierung auch bei der ausstellenden Behörde (siehe Eintrag auf dem Ausweisdokument) erledigen lassen. Waren Sie zum Zeitpunkt der Personalausweis-Beantragung jünger als 16 Jahre, durften Sie den Online-Ausweis noch nicht nutzen. Er ist deshalb nicht eingeschaltet. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Online-Ausweis kostenfrei in dem für Sie zuständigen Bürgeramt einschalten lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihren aktuellen Personalausweis.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

keine

Was sollte ich noch wissen?

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Rechtsgrundlage

§ 1 Personalausweisgebührenverordnung