Inhalt
Datum: 23.08.2021

Kinderflohmarkt

Bitte beachten Sie:
Die am 23.08.2021 in Kraft getretene Corona-Bekämpfungs-Verordnung hat zwar weitere Anpassungen bezüglich der Durchführung von Veranstaltungen mit sich gebracht. Allerdings sind die Vorgaben hinsichtlich der Zugangsbeschränkungen und die Pflicht zur Überwachung der AHA-Regeln unverändert bestehen geblieben, weshalb der sehr lebendige und allseits beliebte Harrisleer Kinderflohmarkt leider auch im September nicht stattfinden kann.

Ob der Kinderflohmarkt im Oktober durchgeführt werden kann, überprüfen wir anhand der dann geltenden Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung.