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Datum: 17.11.2022

Anpassung der Zugangsregelungen für das Bürgerhaus ab dem 17.11.2022

Bitte beachten Sie:

Im Hinblick auf den Fortfall der Corona-Isolationspflicht in Schleswig-Holstein ab dem 17.11.2022 wurden die Zugangsregelungen für das Bürgerhaus angepasst. Es besteht weiterhin keine Maskenpflicht für den Zugang zum Bürgerhaus. Ausgenommen hiervon sind allerdings Besucherinnen und Besucher, die Corona-positiv sind, und daher während einer Frist von 5 Tagen nach positiver Testung und ggfs. auch darüber hinaus solange, bis Symptomfreiheit besteht, außerhalb der eigenen Wohnung in geschlossenen Räumen eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.

Im Übrigen empfiehlt die Gemeinde den Besucherinnen und Besuchern des Bürgerhauses, auf freiwilliger Basis weiterhin eine Maske zu tragen, die in den Eingangsbereichen vorhandene Hand-Desinfizierung zu nutzen und die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsempfehlungen zu beachten.

Weiterhin empfohlen wird, dass Bürgerinnen und Bürger alle Anliegen, die eine persönliche Vorsprache im Bürgerhaus nicht erfordern, auch weiterhin schriftlich, per Telefon, über die vorhandenen Online-Antragsassistenten, per E-Mail oder per Telefax erledigen.