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Datum: 23.08.2021

"3G-Regel" ab sofort auch in der Schwimmhalle

Nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung besteht ab sofort erneut eine Testpflicht für den Besuch der Schwimmhalle. Diese Pflicht gilt für alle anwesenden Personen (auch Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren). Die Testbescheinigung darf nicht älter als 24 Stunden sein (PCR-Test 48 Stunden). Alternativ kann auch ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorleget werden. Minderjährige Schülerinnen und Schüler können alternativ mittels einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

Wegen der räumlich begrenzten Kapazitäten der Schwimmhalle mussdie Besucheranzahl jedoch leider auf 30 Personen begrenzt werden. Auch die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher sind weiterhin zu erheben. Dies ist in der Schwimmhalle auch mittels der Luca-App durch Einscannen eines ausgehängten QR-Codes mit dem eigenen Smartphone möglich.

Kindergeburtstage können weiterhin stattfinden. Zu beachten ist hier eine Begrenzung auf insgesamt 15 Personen (inklusive der Betreuungspersonen).

Weitere Absprachen sind vor Ort oder telefonisch mit dem Schwimmmeister Herrn Jürgen Steingreber zu treffen (Telefonnummer in der Schwimmhalle zu den bekannten Öffnungszeiten: 0461 97871241).

In der Sauna können wegen des Platzangebotes maximal 4 Personen gleichzeitig den Schwitzraum benutzen. Der Zugang zum Saunabereich ist für maximal 8 Personen unter Einhaltung des Abstandsgebotes von 1,50 m möglich.