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08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch
14:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Es besteht weiterhin keine Maskenpflicht für den Zugang zum Bürgerhaus. Ausgenommen hiervon sind ab dem 17.11.2022 allerdings Besucherinnen und Besucher, die Corona-positiv sind, und daher während einer Frist von 5 Tagen nach positiver Testung und ggfs. auch darüber hinaus solange, bis Symptomfreiheit besteht, außerhalb der eigenen Wohnung in geschlossenen Räumen eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.
Im Übrigen empfiehlt die Gemeinde den Besucherinnen und Besuchern des Bürgerhauses, auf freiwilliger Basis weiterhin eine Maske zu tragen, die in den Eingangsbereichen vorhandene Hand-Desinfizierung zu nutzen und die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsempfehlungen zu beachten.