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Datum: 24.11.2021

3G-Regel für das Bürgerhaus ab 29.11.2021

Bitte beachten Sie:
Angesichts der sich verschärfenden Lage der Corona-Pandemie benötigen Besucherinnen und Besucher des Bürgerhauses Harrislee ab Montag, 29.11.2021 einen an der Information vorzulegenden Nachweis, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Die Testung, die dem Nachweis zugrundeliegt, darf nicht älter sein als 24 Stunden bei einem Antigen-Schnelltest bzw. 48 Stunden bei einem PCR-Test. Mit der Einführung der 3G-Regel soll eine erneute Schließung des Bürgerhauses für den Publikumsverkehr vermieden werden.

Der Zugang für Besucherinnen und Besucher erfolgt wie bisher grundsätzlich nur über den Haupteingang. Unverändert ist neben der Beachtung der allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregelungen eine Nutzung der im Eingangsbereich zur Verfügung gestellten Handdesinfektion sowie das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.

Empfohlen wird, dass Bürgerinnen und Bürgern ungeachtet der Öffnung des Bürgerhauses alle Anliegen, die eine persönliche Vorsprache im Bürgerhaus nicht erfordern, auch weiterhin schriftlich, per Telefon, per E-Mail oder per Telefax erledigen.