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Datum: 14.01.2022

2G-Plus Regel für die Schwimmhalle und Sauna

Nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung gelten ab sofort die 2G-Plus Regeln (Zugang für Geimpfte oder Genesene + Test) für den Besuch der Schwimmhalle und der Sauna.
Es gelten einheitlich folgende Ausnahmen:
- wenn nach der vollständigen Schutzimpfung eine Auffrischungsimpfung erfolgt ist (kein Test erforderlich),
- Kinder bis zur Einschulung (kein Test erforderlich),
- Minderjährige (aktuelle Bescheinigung der Schule oder Test),
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (ärztliche Bescheinigung + Test),
- Sorge- oder Umgangsberechtigte als Begleitung von Kindern bis zur Einschulung (2x geimpft, genesen oder getestet + Tragen einer Maske),
- Zutritt aus beruflichen, dienstlichen oder geschäftlichen Gründen (3G-Regelung, also Zugang auch für Getestete),
- Zutritt durch z. B. Feuerwehr und Rettungsdienste bei Gefahr im Verzug

Wegen der räumlich begrenzten Kapazitäten der Schwimmhalle muss die Besucheranzahl jedoch leider auf 30 Personen begrenzt werden.

Kindergeburtstage können weiterhin stattfinden. Zu beachten ist hier eine Begrenzung auf insgesamt 15 Personen (inklusive der Betreuungspersonen).

Weitere Absprachen sind vor Ort oder telefonisch mit dem Schwimmmeister Herrn Jürgen Steingreber zu treffen (Telefonnummer in der Schwimmhalle zu den bekannten Öffnungszeiten: 0461 97871241).

In der Sauna können wegen des Platzangebotes maximal 4 Personen gleichzeitig den Schwitzraum benutzen. Der Zugang zum Saunabereich ist für maximal 8 Personen unter Einhaltung des Abstandsgebotes von 1,50 m möglich.