Abteilung Finanzen
Gemeinde Harrislee
Süderstr. 101
24955 Harrislee
Öffnungszeiten Bürgerhaus Harrislee
montags: 08:00-13:00 Uhr
dienstags: 08:00-13:00 und 14:30-16:30 Uhr
mittwochs: 14:30-17:30 Uhr
donnerstags: 08:00-13:00 Uhr
freitags: 08:00-12:00 Uhr
Im Hinblick auf den Fortfall der Corona-Isolationspflicht in Schleswig-Holstein ab dem 17.11.2022 wurden die Zugangsregelungen für das Bürgerhaus angepasst. Es besteht weiterhin keine Maskenpflicht für den Zugang zum Bürgerhaus. Ausgenommen hiervon sind allerdings Besucherinnen und Besucher, die Corona-positiv sind, und daher während einer Frist von 5 Tagen nach positiver Testung und ggfs. auch darüber hinaus solange, bis Symptomfreiheit besteht, außerhalb der eigenen Wohnung in geschlossenen Räumen eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.
Im Übrigen empfiehlt die Gemeinde den Besucherinnen und Besuchern des Bürgerhauses, auf freiwilliger Basis weiterhin eine Maske zu tragen, die in den Eingangsbereichen vorhandene Hand-Desinfizierung zu nutzen und die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsempfehlungen zu beachten.
Weiterhin empfohlen wird, dass Bürgerinnen und Bürger alle Anliegen, die eine persönliche Vorsprache im Bürgerhaus nicht erfordern, auch weiterhin schriftlich, per Telefon, über die vorhandenen Online-Antragsassistenten, per E-Mail oder per Telefax erledigen.
Zahlungsarten Bürgerhaus Harrislee
Zuständig für 21 Dienstleistungen
- Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
- Anliegerbescheinigung Ausstellung
- Automatensteuer
- Bescheinigung in Steuersachen
- Eigentümerwechsel bei Grundstücken oder Gebäuden anzeigen
- Erschließungsbeitrag Erhebung
- Gewerbesteuer bezahlen
- Grundsteuer
- Hunde: anmelden / abmelden
- Hunde: Hundesteuer
- Kurabgabe
- Rechnung im E-Rechnungsportal erfassen
- SEPA-Lastschriftmandat
- Spendenquittung erstellen
- Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
- Tourismusabgabe
- Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt
- Übernachtungssteuer / Bettensteuer
- Vollstreckungsaufschub beantragen
- Wettlokalsteuer
- Zweitwohnungsteuer