Zwischen- oder Verwendungsnachweis zu einem geförderten Vorhaben einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft einreichen
Leistungsnummer: 99400093274000
Leistungsbeschreibung
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen.
Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und dafür eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bekommen, müssen Sie während des Förderungszeitraums Zwischen- und Verwendungsnachweise einreichen.
Haben Sieden Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge einen Zwischennachweis einreichen.
Verfahrensablauf
Sie können den Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis online oder per Post einreichen.
Wenn Sie den Nachweis online einreichen wollen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf.
- Das BMZ veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.
Wenn Sie den Nachweis per Post einreichen wollen:
- Schicken Sie die Nachweise per Post an das BMZ – um die Bearbeitung zu beschleunigen schicken Sie uns die Nachweise gerne zusätzlich per E-Mail.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf.
- Das BMZ veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.
Voraussetzungen
Sie müssen eine Förderung für ein Projekt der Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft erhalten haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Zwischennachweis:
- Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
- zahlenmäßiger Nachweis: Auflistung der Einnahmen und Ausgaben ohne tabellarische Belegübersicht
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Verwendungsnachweis:
- Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
- Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen dem BMZ die Zwischennachweise bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorlegen.
Rechtsgrundlage
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- § 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - AN Best-P
Rechtsbehelf
Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Referat 412 – Wirtschaftsnetzwerke
- Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft Verwendungsnachweisprüfung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)