Zweitschrift eines Flugfunkzeugnisses beantragen
Leistungsnummer: 99109057012001
Rechtsgrundlage
Urheber
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Online-Dienste
Leistungsbeschreibung
Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur.
Sie müssen bei der Bundesnetzagentur eine Zweitschrift beantragen, wenn
- Sie Ihr Flugfunkzeugnis verloren haben oder
- Ihr Flugfunkzeugnis beschädigt oder unbrauchbar ist.
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung einer Zweitschrift online oder per Post oder per E-Mail beantragen.
Überweisen Sie zunächst die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitschrift.
Online-Antrag
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen die Zweitschrift Ihres Flugfunkzeugnisses per Post.
Antrag per Post oder per E-Mail:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie das Antragsformular herunter. Drucken Sie den Antrag aus.
- Schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an den für Ihren Prüfungsort zuständigen Standort der Bundesnetzagentur.
- Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen die Zweitschrift ihres Flugfunkzeugnisses per Post.
Voraussetzungen
Sie haben Ihr Flugfunkzeugnis verloren oder es wurde unbrauchbar.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
-
Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben:
- Einzahlungsbeleg oder
- bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag als Kopie
- gegebenenfalls Kopie des Originalzeugnisses oder
- Kopie des Pilotenscheins, wenn Sie Ihre Sprechfunkberechtigung bei einer Landesluftfahrtbehörde erworben haben
Für alle Anträge, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind:
- Ausweiskopie aller Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
Überweisen Sie die Gebühr an die folgende Kontoverbindung:
Empfänger: Bundeskasse Weiden
Kreditinstitut: BBK Regensburg
IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07
BIC: MARKDEF1750
Geben Sie im Verwendungszweck eine der folgenden Informationen an:
- ursprünglicher Prüfungsort Berlin: ZV9069058 und Name der antragsstellenden Person
- ursprünglicher Prüfungsort Bremen: ZV9069059 und Name der antragsstellenden Person
- ursprünglicher Prüfungsort Eschborn: ZV9069060 und Name der antragsstellenden Person
- ursprünglicher Prüfungsort München: ZV9069060 und Name der antragsstellenden Person
- ursprünglicher Prüfungsort Köln: ZV9069061 und Name der antragsstellenden Person
- ursprünglicher Prüfungsort Reutlingen: ZV9069062 und Name der antragsstellenden Person
- ursprünglicher Prüfungsort Leipzig: ZV9069058 und Name der antragsstellenden Person
- ursprünglicher Ausstellungsort Mühlheim: ZV9069061 und Name der antragsstellenden Person
- Gebühr: 35,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsbehelf
- entfällt
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)