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Zusatzstoffe in Pflanzenschutzmitteln genehmigen lassen

Leistungsnummer: 99093036001000

Leistungsbeschreibung

Zusatzstoffe in Pflanzenschutzmitteln verstärken zum Beispiel deren pestizide Wirkung. Außerdem werden sie beispielsweise in Tankmischungen mit Pflanzenschutzmitteln angewendet, um die Benetzung oder die Haftung von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern oder die Schaumbildung zu vermindern. 

Zusatzstoffe dürfen keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt haben. 
Wenn Sie als Hersteller oder Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln einen neuen Zusatzstoff verwenden und vermarkten wollen, müssen Sie diesen deshalb vorher durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüfen und genehmigen lassen. 
Das BVL trifft die Entscheidung in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Umweltbundesamt sowie dem Julius Kühn-Institut.

Die Genehmigung erfolgt für einen Zeitraum von 10 Jahren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit macht die Genehmigung von Zusatzstoffen und den Widerruf von Genehmigungen im Bundesanzeiger oder im Bundesanzeiger online öffentlich bekannt.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag beim BVL stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

  • Öffnen Sie die Internetseite des BVL und laden Sie den "Antrag auf Genehmigung eines Zusatzstoffes gemäß § 42 PflSchG" herunter. Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise zum Antragsformblatt.
  • Füllen Sie den Antrag am Computer aus, drucken Sie ihn aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn postalisch oder per E-Mail an das BVL. 
  • Das BVL prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten postalisch eine Genehmigung oder Ablehnung

Voraussetzungen

Zusatzstoffe dürfen keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Formulierung des Zusatzstoffes (Anlage 1)
  • Verwendungszweck, vorgesehener Anwendungsbereich und vorgesehen Kulturen, Aufwandmenge (Anlage 2)
  • Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Beistoffe
  • Sicherheitsdatenblätter des Zusatzstoffes
  • Entwurf der Gebrauchsanleitung
  • gegebenenfalls erforderliche weitere Studien, zum Beispiel für die Anwendung mit Insektiziden, toxikologische Studien, die im Sicherheitsdatenblatt des Zusatzstoffes zitiert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung kostet Sie EUR 1.500 bis EUR 6.200.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Genehmigung müssen Sie keine Fristen einhalten.
Die Genehmigung erfolgt für einen Zeitraum von 10 Jahren.

Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert es 4 Monate bis Sie einen Genehmigungsbescheid vom BVL erteilt bekommen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. 
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

20.10.2021