Standortbezogene Frequenznutzungsparameterfestsetzung für den drahtlosen Netzzugang beantragen
Leistungsnummer: 99109072001018
Rechtsgrundlage
Urheber
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
- Frequenzzuteilung Erteilung Standortbezogene Frequenznutzungsparameterfestsetzung für den Drahtlosen Netzzugang
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Leistungsbeschreibung
Die Festsetzung der standortbezogenen technischen Parameter beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese prüft, ob Sie die Frequenzen effizient nutzen können und dabei andere Nutzungen im In- und Ausland ungestört bleiben. Erst nach Festsetzung der Parameter können Sie die Funkstellen in Betrieb nehmen.
Um eine Festsetzung der Parameter zu beantragen, benötigen Sie eine Frequenzzuteilung. Ihrem Zuteilungsbescheid können Sie Details zu den standortbezogenen technischen Parametern und zu Antragsvorgaben entnehmen.
Die standortbezogenen Parameterfestsetzungen erfolgen befristet. Die Dauer der Befristung können Sie Ihrem Bescheid über die Parameterfestsetzung entnehmen.
Verfahrensablauf
Sie können die Festsetzung der Frequenznutzungsparameter online oder per E-Mail beantragen.
Festsetzung online beantragen:
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Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf.
- Sie benötigen Benutzername und Passwort, um sich anzumelden.
- Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
- Sie erhalten den Bescheid zur Festsetzung der Frequenznutzungsparameter per Post.
Festsetzung per E-Mail beantragen:
- Erstellen Sie einen elektronischen Antrag nach Datenformat der Bundesnetzagentur .
- Details zum sogenannten Betreiberaustauschformat entnehmen Sie Ihrem Frequenzzuteilungsbescheid.
- Senden Sie den Antrag per E-Mail an die Bundesnetzagentur.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
Voraussetzungen
Sie müssen eine entsprechende Frequenzzuteilung besitzen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr für die Frequenzzuteilung
- Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig.
- Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen.
Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung
- Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge.
- Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung. Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.
- Besondere Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für Frequenzzuteilungen (Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen - BNetzA BGebV-FreqZut)
- Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV)
Rechtsbehelf
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Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)