Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen
Leistungsnummer: 99153009042000
Leistungsbeschreibung
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
TÖB sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen. TÖB sind zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:
- Wohnen
- Gewerbe
- Verkehr
- Infrastruktur
- Erholung oder
- Natur und Umwelt
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
- Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
- Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.
Verfahrensablauf
- Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten landesweiten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen.
- Die Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt.
- Das Ergebnis der Abwägung wird veröffentlicht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Fachlich freigegeben am
Gebühren
- Kostenfrei
Es fallen keine Kosten an.