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Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Förderung für steckerfertige Photovoltaikanlagen beantragen

Leistungsnummer: 99400307017000

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ können Sie folgende Fördergegenstände beantragen:

  • PV-Balkon-Anlage: max. Förderung 200 Euro

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.

Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.

Für alle anderen Fördergegenstände gilt, dass Sie hierfür einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellen.

Verfahrensablauf

Wenn eine PV-Balkonanlage gefördert wird, müssen Sie nach der Beantragung nichts weiter tun, als auf eine Rückmeldung zu warten.

An wen muss ich mich wenden?

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Die Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
  • Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.
  • Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es ist grundsätzlich ein Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Anträge können Sie nur online stellen. Im Onlineportal wird genau beschrieben, wie Sie den Antrag stellen können. Je nachdem, wofür Sie eine Förderung beantragen, sind andere Dinge zu beachten.

Die Förderung einer PV-Balkonanlage beantragen Sie erst nachdem Sie diese installiert haben.

Die anderen Fördergegenstände (Solarthermieanlage, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Anschluss an ein Wärmenetz) beantragen Sie, bevor Sie mit der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme beginnen. Zudem müssen Sie einen Antrag im Rahmen der BEG-Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, bevor Sie den Antrag für das aktuelle Förderprogramm stellen können.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

02.01.2023

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