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Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Leistungsnummer: 99110035058001

Volltext

Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Pferde und andere Huftiere,
  • Geflügel,
  • Hasentiere,
  • Farmwild.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

Ansprechpunkt

  • An das Veterinäramt (Amtstierarzt) oder
  • an das Lebensmittelüberwachungsamt der Kreise oder kreisfreien Städte.

Frist

Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.

Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten; in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Gewerbliche Schlachtungen dürfen (seit 1. Oktober 2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben ( Lebensmittelunternehmen ) durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

Informationen zur Lebensmittelkette.

Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Urheber

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