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Wasserversorgungsanlage errichten, in Betrieb nehmen, verändern, Eigentum übertragen oder stilllegen; Nichttrinkwasseranlage errichten oder stilllegen

Leistungsnummer: 99129012000000

Leistungsbeschreibung

Sie haben als Inhaber oder Inhaberin eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung die Pflicht, diesen anzumelden.

Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen muss das Wasser aus Hausbrunnen zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.

Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle ist Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die erstmalige Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche technischen Veränderung oder der Übergang des Eigentums anzuzeigen.

Im Anschluss wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden.

Betreiber von Wasserversorgungsanlagen unterliegen einer Anzeigepflicht, wenn

  • eine Wasserversorgungsanlage errichtet wird,
  • eine Wasserversorgungsanlage erstmalig in Betrieb genommen oder wieder in Betrieb genommen wird,
  • bauliche oder betriebstechnische Änderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwasser Auswirkungen haben können, durchgeführt werden sollen,
  • das Eigentum oder das Nutzungsrecht auf andere Personen übergeht.

Für Betreiber einer Brauchwassernutzungsanlage (z. B. Dachablauf- oder Regenwassernutzungsanlage) besteht eine Anzeigepflicht, wenn diese in einem Gebäude zusätzlich zu der vorhandenen Trinkwasser-Installation eingebaut ist.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise und kreisfreien Städte.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Im Anschluss an die Anmeldung wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden. Für die Begehung fallen Gebühren an.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden.

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihren Hausbrunnen an.
  • Nachdem Sie alle Angaben getätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anmeldung.
  • Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihres Brunnens mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Voraussetzungen

Sie sind Inhaber oder Inhaberin eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen einen Hausbrunnen vier Wochen vor erstmaliger Inbetriebnahme, Errichtung oder Übergang des Eigentums beim örtlichen Gesundheitsamt anzeigen.

Bisher nicht dem Gesundheitsamt angezeigte Hausbrunnen müssen nachgemeldet werden.

Rechtsbehelf

Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.