Änderung eines geförderten Vorhabens im Bereich Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft beantragen
Leistungsnummer: 99400093011000
Leistungsbeschreibung
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen und erhalten eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und eine bereits bewilligte Fördermaßnahme ändern wollen, müssen Sie dies beim BMZ beantragen. Das gilt für folgende Änderungen:
- Aufstockung
- Kostenneutrale Änderung
- Verlängerung der Laufzeiten
- Reduzierung der Fördermittel
Verfahrensablauf
Sie können die Änderungen online beantragen:
- Klären Sie den Änderungsbedarf bezüglich Projektkonzeption, Projektlaufzeit und Finanzierung mit dem BMZ.
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf.
- Das BMZ prüft, ob die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten erfüllt sind und sendet Ihnen einen Änderungsbescheid.
- Später prüft das BMZ anhand von Zwischen- und Verwendungsnachweisen die Umsetzung und veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.
Voraussetzungen
- Sie müssen im Zuwendungsbescheid als Empfängerin oder Empfänger genannt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Änderungs oder Folgeantrag
- Begründung der Änderungen
- neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die bewilligte Förderung steht Ihnen in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischennachweise müssen Sie dem BMZ bis zum 30. April des Folgejahres vorlegen. (Schluss-) Verwendungsnachweise bis spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung.
Rechtsgrundlage
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- § 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 BHO: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - AN Best-P
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Die Fördermittel können Ihnen regelmäßig erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig also unanfechtbar geworden ist. Dies können Sie herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Referat 412 – Wirtschaftsnetzwerke
- Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft Änderung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
Gebühren
- Kostenfrei
Es fallen keine Kosten an.